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Umweltverträgliches Rudern

Grundlinien eines natur- und landschaftsverträglichen Rudersports

Der Natursport Rudern gilt als natur- und landschaftsverträglich,wenn Ruderinnen und Ruderer…

  • sich rechtzeitig vor der Rudertour über die vorhandenen gesetzlichen Vorschriften und freiwilligen Vereinbarungen zum Schutz von Flora und Fauna in Gewässern und deren Einzugsgebiet (Uferzonen, nahe Uferbereiche) informieren und diese beachten.
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Gewässer und deren Einzugsgebiete schätzen und achten, um den Erlebnis- und Erholungswert in ihrem eigenen Interesse nicht zu schmälern.
  • sich rechtzeitig über vor Ort vorkommende Tiere und Pflanzen ausgiebig informieren und die sportliche Ausübung so darauf abstimmen, dass die Tiere und Pflanzen nicht erheblich gestört oder dauerhaft geschädigt werden. Ausschließlich die vorhandenen Infrastrukturen statt die unberührte Natur für die sportliche Ausübung nutzen (z.B. Bootshäuser, Ein-/Ausstiegsstellen, Lagerplätze, Zuwegungen und Parkplätze).
  • möglichst umweltfreundlich an-/abreisen. Die Ruderinnen und Ruderer sollten so weit als möglich das Angebot des Umweltverbundes nutzen bzw. sich in Fahrgemeinschaften organisieren.
  • auf die Befahrung erkennbar sensibler Gewässer verzichten, außer die festgelegte Fahrtenroute bietet keine alternative Wegführungen.
  • sich leise und rücksichtsvoll in der Natur verhalten und ausreichend Abstand zu Wasserpflanzen, Ufervegetation sowie Tieren auf und am Wasser halten.
  • weder Abfälle hinterlassen, noch naturschädigende Materialien in der Natur verwenden.
  • auf Umweltverschmutzungen (insbesondere stinkende Schmutzwassereinleitungen, Ölfilme oder wilde Müllkippen) in der Nähe von Gewässern achten und diese den lokalen Umweltbehörden melden.
  • für die Übernachtung lokale Zeltplätze, Bootshäuser oder Gasthöfe aufsuchen und die Verpflegung vor Ort einkaufen. So profitiert auch die lokale Bevölkerung vom Rudersport und der persönliche Kontakt kann das Verhältnis zum Rudersport verbessern.
  • in ihren Bootshäusern nachhaltige Maßnahmen zur Energie- und Wassereinsparung anstreben und ihren Müll sachgerecht entsorgen.
  • die Vereine/Verbände in ihren Informationsmedien Aspekte des Natur- und Umweltschutzes integrieren.
    Diese ruderspezifischen Grundlinien sind aus den allgemeinen Grundlinien einer natur- und landschaftsverträglichen Sportausübung abgeleitet, die das Kuratorium Sport und Natur 2004 auf Basis der Definition des Beirats Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium aus dem Jahr 2001 entwickelt hat.

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