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Aufstiegshilfe für Hängegleiter (E-Antrieb)

Technik

Die „Aufstiegshilfe für Hängegleiter“ ist ein, in das Gurtzeug des HG-Piloten integriertes, elektrisches Antriebssystem, mit dem Hängegleiterpiloten aus der Ebene starten können. Die Flughöhe des anschließenden Steigflugs wird durch die Batteriekapazität vorgegeben (max. 3kWh). Damit sind Flughöhen von 700m AGL und mehr erreichbar. Ein Anzeigegerät für die Akkumulatorkapazität muss vorhanden sein.

Dauerflüge mit dem E-Antrieb sind damit nicht möglich und auch nicht zulässig. Flüge, die mit längeren Motorlaufzeiten durchgeführt werden sollen, sind nur mit einer UL-Lizenz für fußstartfähige ULs erlaubt.

Starthilfen zum Tragen der Antriebseinheit müssen in eine aerodynamisch günstige Position weggeklappt werden können, ebenso auch der Propeller. Der Lärmgrenzwert von 50 dBA darf nicht überschritten werden.

Das einsitzige System (Hängegleiter mit E-Antrieb) muss fußstartfähig sein und soll optisch möglichst dem Flugbild eines normalen Hängegleiters entsprechen, d.h., die E-Antriebseinheit mit Batterie ist im Gurtzeug des Piloten integriert und der Propeller ist im motorlosen Flugzustand zusammengeklappt. Äußerlich ähnelt das System einem Motorgurtzeug-Antrieb.

Der E-Antrieb kann mit allen mustergeprüften Hängegleitern betrieben werden, wenn sie nach den „LTF Fußstart-UL“ geprüft wurden. Jedes System wird einzeln mustergeprüft und anschließend vom DHV in das jeweilige Geräte-Kennblatt des Hängegleiters eingetragen.

Ausbildung/Einweisung

Für den Betrieb mit der Aufstiegshilfe ist eine Einweisung vorgeschrieben, die in die HG-Lizenz eingetragen wird. Eine UL-Lizenz ist nicht erforderlich. Hängegleiterpiloten mit A- oder B-Lizenz benötigen eine praktische Einweisung von mindestens 20 Starts mit E-Antrieb unter Anleitung und Aufsicht eines dafür berechtigten Fluglehrers sowie eine theoretische Einweisung von mind. 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten Luftrecht, Technik, Flugtechnik und Verhalten in besonderen Fällen. Der Leistungsnachweis (Prüfung) wird vom Ausbildungsleiter abgenommen.
UL-Piloten mit Lizenz für fußstartfähige ULs benötigen lediglich eine Mustereinweisung.

Einweisungsmöglichkeiten
Flugschule Flugsport
Toni Roth
Messhausen 5788273 Fronreute
Tel. 07502-3728

Weitere Fluglehrer werden gerade in diese Startart eingewiesen und stehen ab Sommer 2010 zu Verfügung. Auskünfte zum aktuellen Stand erteilt die DHV-Geschäftsstelle (dhv@dhv.de).

Fluggelände

Hängegleiter mit E-Antrieb Aufstiegshilfe dürfen auf UL-Flugplätzen, die für fußstartfähige ULs zugelassen sind, starten und landen. Sie dürfen auch auf HG-/GS-Fluggeländen betrieben werden, wenn diese dafür zugelassen sind.
Der DHV erweitert auf Antrag geeignete Fluggelände für diese Aufstiegshilfen und erteilt auch die Erlaubnisse für Neugelände. Anfragen und Anträge sind direkt an das DHV-Geländereferat zu stellen (gelaende@dhv.de).

Anmerkung

Der Bundesminister für Verkehr hat für die Startart „Aufstiegshilfe mit E-Antrieb“ unter den oben angeführten Rahmenbedingungen ein Erprobungsjahr genehmigt. In diesem Zeitraum soll diese Startart unter Alltagsbedingungen ausgiebig geprüft werden, mit dem Ziel, künftig mit leisen, umweltfreundlichen E-Motoren auf dafür zugelassenen Hängegleiter- und Gleitsegelgeländen zu starten und zu landen.

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