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Flugmöglichkeiten in Baden-Württemberg
In Deutschland darf mit Drachen und Gleitschirmen nur auf zugelassenen Fluggeländen geflogen werden. Als Beauftragter des Bundesministeriums für Verkehr erteilt der Deutsche Hängegleiterverband e.V. die Start- und Landeerlaubnisse nach § 25 Luftverkehrsgesetz. Weitere Gelände sind zum Teil auch als Flugplatz nach § 6 LuftVG von den Regierungspräsidien des Landes zugelassen.
Derzeit gibt es in Baden-Württemberg über 200
zugelassene Fluggelände für Drachen und Gleitschirme.
Verteilt über das gesamte Bundesland können Hangstarts
von den Erhebungen im Schwarzwald und der Schwäbischen Alb, im
Flachland von der Seilwinde oder im UL-Schlepp (Drachen)
durchgeführt werden. Je nach Windrichtung stehen den Piloten
Gelände mit verschiedenen Expositionen zur Verfügung.
In Baden-Württemberg dienen häufig Wiesen, Schneisen im
Wald und Skiabfahrten als Startplätze. Die Größe des
eigentlichen Startplatzes beträgt ca. 40 m x 50 m. Die
Hänge müssen einen gefahrlosen und hindernisfreien Start
und Abflug ermöglichen. Veränderungen am Gelände
oder bauliche Maßnahmen sind selten notwendig.
Landeflächen sind in der Regel landwirtschaftliche Wiesen. Die
Flächen müssen hindernisfrei sein und einen freien Anflug
gewährleisten.
Mit dem Einsatz von Schleppwinden ist das Fliegen im Flachland
möglich geworden. Wie die Segelflieger werden Drachen- und
Gleitschirme von einer Winde in die Höhe gezogen und
können nach dem Ausklinken Thermik nutzen. Jedoch ist dies mit
einem erheblichen organisatorischem, technischen und personellen
Aufwand verbunden. Der Schleppbetrieb ersetzt nicht den
Hangflugbetrieb.
Drachen- und Gleitschirmflieger sind besonders von Wind und Wetter
abhängig. Der Wind darf nicht zu stark sein und muss aus der
für das Gelände passenden Richtung wehen. Daher braucht
dieser Sport Startmöglichkeiten für mehrerer
Windrichtungen. Durch die Zulassung von mehreren Geländen,
werden einzelne Gelände entlastet.
Vor der Erteilung werden die Naturschutzbehörden beteiligt
und notwendige Auflagen abgestimmt. Wie zum Beispiel Regelungen
für sensible Bereiche. Solche Regelungen ermöglichen
differenzierte und auf die jeweilige Örtlichkeit angepassten
Flugbetrieb. Der DHV überprüft anhand von anerkannten
Sachverständigen die flugtechnische Eignung der Gelände
und erteilt dann aufgrund der Stellungnahmen abschließend
Erlaubnisbescheide.
Detaillierte Informationen zu Flugmöglichkeiten in
Baden-Württemberg finden Sie in der Geländedatenbank den
Deutschen Hängegleiterverbandes e.V.
www.dhv.de/typo/Gelaendedatenbank.4615.0.html.
